Kurzzeitwohnen
Das Schwester-Blanda-Haus hat zum „Kurzzeitwohnen“ ein Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer.
Das Zimmer ist im Obergeschoss und ist kein eingestreuter Platz in einer Wohngruppe.
Kurzzeitwohnen bedeutet, dass für eine begrenzte Zeit ein erwachsener Mensch mit Behinderungen, der bei seiner Familie wohnt, in unsere besondere Wohnform, das Schwester-Blanda-Haus, zieht. Die Dauer und die Möglichkeit legen wir in einem persönlichen Gespräch gemeinsam fest.
Gründe für das Kurzzeitwohnen können sein:
- Sie wollen neue Erfahrungen sammeln und den Alltag in einer besonderen Wohnform kennenlernen
- Ihre betreuende Person ( Eltern, Angehörige usw) ist verhindert, weil diese in den Urlaub fahren oder z.B. einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt haben
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Als Kurzzeitgast teilen Sie mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern den Lebensalltag und haben die Möglichkeit an allen Angeboten (Musikgruppe, Kegeln, Ausflüge) teilzunehmen.
In der Regel übernehmen der Landschaftsverband Westfalen- Lippe und bei Vorliegen eines Pflegegrades die Pflegekasse die gesamten Kosten des Aufenthaltes.
Bei der Antragstellung sind die Verwaltung und die Fachleitung Wohnen des Schwester-Blanda-Hauses gerne behilflich. Tel.:02521-827860.
Die Kostenzusage muss zwingend vor dem Aufenthalt vorliegen.
Stand: August 2023