Konzeption des betreuten Wohnens für Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung im Kreis Warendorf
Der Ursprungs- und Leitgedanke
Der Verein "fuer-ein-ander" für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Kreis Warendorf gründete sich vor mehr als 50 Jahren aus einer Gruppe von Eltern mit Behinderung.
Diese Elterninitiative setzte sich zum Ziel, ihre Kinder auf jede erdenkliche Weise zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Eine Idee entstand in der Elterngruppe schon vor vielen Jahren: der Bau eines Wohnhauses für junge, erwachsene Menschen mit Behinderung, um ihnen die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben zu geben
Diese Vision ist in Beckum im Jahr 2001 mit der Fertigstellung des Schwester-Blanda-Hauses für Menschen mit Behinderung Wirklichkeit geworden.
Zu den Angeboten von fuer-ein-ander gehören:
– Der Familienunterstützende Dienst mit der Aufgabe Familien mit einem behinderten Kind Hilfestellung zu geben.
– Der Offene Treff ist ein inklusives Angebot für Menschen mit und ohne Behinderung. Dort finden verschiedene Angebote wie z.B. Offener Treff, Ausflüge, Kreativgruppen, gemütliche Samstage und Ferienfreizeiten statt.
– Das Schwester-Blanda-Haus, eine besondere Wohnform für erwachsene menschen mit Behinderung.
– Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.
Um eine vollständig komplementäre Versorgungsstruktur für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und/ oder mehrfachen Behinderung anbieten zu können, ist der Verein Anbieter des ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Warendorf.
Der Aufbau des Fachdienstes Ambulant Betreutes Wohnen wurde zunächst durch Fördermittel der „ Aktion Mensch“ über mehrere Jahre finanziert.
Der Leitgedanke des ambulant betreuten Wohnens ist die Berücksichtigung und Herausstellung der Individualität, die Förderung der Kompetenzen und Ressourcen der Menschen mit Behinderung.
Die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung stellen wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit, somit auch die gemeinsame innovative Entwicklung von Lebens- und Wohnperspektiven.
Hieraus resultiert ein neues, differenziertes Betreuungs- und Unterstützungsangebot von „fuer-ein-ander“, Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Kreis Warendorf. Das Ambulant Betreute Wohnen findet in den Wohnungen statt, die die Menschen mit Behinderung für sich angemietet haben oder in ihrem Eigentum sind. Betreutes Wohnen findet dort statt, wo der Mensch mit Behinderung lebt oder eine geeignete Wohnung für sich gefunden hat. Dort wo es gewünscht wird oder wo es sinnvoll erscheint, können auch andere Wohnformen wie das Leben in einer Lebenspartnerschaft oder in einer kleinen Wohngemeinschaft praktiziert werden.
Beratung, Hilfe, Unterstützung
- bei der Entwicklung eines Lebenskonzeptes
- bei der Wohnungssuche
- Anleitung und Assistenz in Alltagsangelegenheiten
- beim Aufbau einer Tagesstruktur
- Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
- Planung und Begleitung von Arztbesuchen
- Planung und Gestaltung der Freizeit
- Beratung und Koordination von Hilfsangeboten
- Unterstützung und Hilfe in Konfliktsituationen
In der Regel übernimmt der Landschaftsverband als überörtlicher Kostenträger die Kosten für Wohnung, Betreuung und Lebensführung. Unser Fachdienst bietet kompetente Beratung und Hilfe beim Antragsverfahren.
Personenkreis
Das Unterstützungsangebot ist für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und/ oder mehrfachen Behinderung ausgerichtet.
Voraussetzungen
- Erwachsene Menschen mit Behinderung
- Menschen, die aus ihrem Elternhaus ausziehen möchten
- Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, aber für sich ein selbstständigeres Wohnen realisieren möchten
Ausgeschlossen sind Menschen mit einem primären Suchtproblem.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren ist standardisiert und verläuft folgendermaßen:
- Zunächst erfolgt ein unverbindliches Informationsgespräch. Das dient dem gegenseitigen Kennen lernen und einer ersten Klärung des Hilfebedarfs
- Wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die ambulant betreute Wohnform in Frage kommt, wird gemeinsam mit dem Klienten das Antragsverfahren, welches für die Hilfeplangespräch nötig ist, in die Wege geleitet. Dazu gehören der Kostenübernahmeantrag an den Sozialhilfeträger, Arzt- und Sozialberichte, Hilfeplanung, Antrag auf Sozialhilfe und die Klärung der Vermögensverhältnisse
- Wenn es von dem Klient gewünscht wird, nehmen wir als gewünschter Anbieter an der Hilfeplanungskonferenz teil.
Zielsetzung des ambulant betreuten Wohnens
- Die Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
- Erlernen von Alltagskompetenzen in der alltäglichen Lebensführung
- Erhaltung einer selbstständigen Lebensform
- Die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, bzw. Unterstützung beim Aufbau einer Tagesstruktur
- Einbindung in das kulturelle Leben, bzw. in die stadtteilbezogenen Angebote einer Gemeinde
- inklusive Freizeitgestaltung
- Ablösung vom Elternhaus
- Angemessene Freizeitgestaltung
Hilfsangebote
Grundlage für den Umfang des Hilfsangebotes ist die individuelle Hilfe – und Betreuungsplanung.
- Hilfestellung bei der Wohnungsvermittlung, bei der Beschaffung und bei der Erhltung
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, u.a. Hilfestellung bei der Antragsstellung
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Hilfestellung beim Erhalt und Aufbau einer angemessenen Tätigkeit, bzw. Tagestruktur
- Förderung individueller Interessen bei der Freizeitgestaltung
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich.
- Unterstützung bei der Entwicklung von Ideen zur Freizeitgestaltung
- Hilfestellung in persönlichen Krisensituationen
- Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Freunden, Angehörigen
- Unterstützende Gespräche mit Bezugspersonen
- Vermeidung von Vereinsamung und Isolation durch Gruppenaktivitäten und Kontaktaufbau zu anderen Anbietern externer Aktivitäten
Hilfemaßnahmen
- Überprüfung der individuellen Hilfeplanung und der Ziele durch regelmäßige Reflexionsgespräche
- Erarbeitung von Problemlösungsstrategien
- Anleitung bei der Erstellung von Haushaltsplänen, Einteilung des Budgets, Planung und Durchführung von Einkäufen, Anleitung beim Kochen und Backen, Unterstützung beim Sauberhalten und Reinigen der Wohnräume, Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfestellung bei der Wäschepflege, Begleitung zu Arztterminen etc.
- Vertrauensaufbau zur Vermeidung von Krisen durch feste Bezugsbetreuer
- Überprüfung gemeinsam entwickelter Zielvorgaben
- Gruppenangebote in vereinseigenen Räumen ( z.B. zusammen Kochen, Backen, gemeinsame Spieleabende, Klönabende )
Krisenintervention
Mit den Klienten wird geübt in Krisensituationen die örtlichen Hilfe- und Notrufsysteme zu nutzen, um Unterstützung zu bekommen.
Externe Vernetzung
Der Fachdienst Ambulant Betreutes Wohnen arbeitet eng mit anderen Anbietern ambulanter, teilstationärer und vollstationärer und komplementärer Diensten zusammen. Eine enge Zusammenarbeit findet mit den niedergelassenen Ärzten statt. Das gewährleistet eine optimale Versorgung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen.
Interne Vernetzung
Der Fachdienst Ambulant Betreutes Wohnen ist mit allen anderen Angeboten des Vereins vernetzt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Wohnstätte „ Schwester-Blanda-Haus“ und dem Familienunterstützenden Dienst gewährleisten einen optimalen Beratungs- und Betreuungshintergrund.
Personelle Ausstattung
Maßgabe der personellen Ausstattung sind die Vorgaben vom Landschaftsverband Westfalen Lippe, die in der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung geregelt sind.
Sächliche Ausstattung
Üblich eingerichtete Büros in vereinseigenen Räumen stehen zur Verfügung. Die Dokumentation erfolgt digital. Die Mitarbeiter werden entsprechend mit Endgeräten ausgestattet.
Ausblick
Das Prinzip „ ambulant vor stationär „ ist in der Behindertenhilfe auf den Weg gebracht worden.
Das individuelle Hilfeplanverfahren in Verbindung mit der Konferenz soll dazu beitragen, einem Menschen mit Behinderung die Betreuungsform zuteil werden lassen, die er aufgrund seiner Behinderung benötigt.
Diese bedürfnisorientierte Ausrichtung findet sich in der Anzahl der genehmigten Fachleistungsstunden wieder.
Qualitätssicherung
Die Qualität des Fachdienstes Betreutes Wohnen muss messbar, die Handlungsabläufe müssen überprüfbar und belegbar sein. Instrumente dafür sind:
- Standardisierte Aufnahmebögen
- Abschluss eines Betreuungsvertrages -> hier sind die Beschwerderegelungen und die Mitwirkungspflichten des Klienten verankert.
- Standardisierte Betreuungs- und Hilfeplanung
- Interne Qualitätskontrolle
- Externe Qualitätskontrolle
- Vernetzung mit in gleicher Trägerschaft befindlichen Diensten (FuD, Wohnstätte)
- Fallsupervision
- Bezugsbetreuersystem
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Stetige Konzeptfortschreibung und Überprüfung durch Vorstand
- Kollegialer Austausch und Beratung
- Teilnahme an Facharbeitskreisen des Dachverbandes ( DPWV), Hier: Wohnen für Menschen mit Behinderungen
- Teilnahme an regionalen Gremien , wie PSAG im Kreis Warendorf
- Teilnahme an Facharbeitskreisen
- Quittierung der Hausbesuche und Gespräche durch den Klienten
- Die Betreuungsleistungen werden inhaltlich dokumentiert
- Klient und Mitarbeiter erstellen eine individuelle Hilfeplanung und überlegen gemeinsam die Aufteilung des Stundenkontingents, welches im Ausblick festgelegt wurde.
- Erstellung eines Sozialberichtes